Der Kontakt erfolgt nach Ihrer Wahl direkt mit der jeweiligen Fachperson – persönlich, unkompliziert und vertraulich.
Für eine psychologische Psychotherapie, deren Kosten über die Krankenkasse übernommen werden sollen, benötigen Sie eine Anordnung durch Ihre:n Hausärzt:in. Diese Therapie kann zweimal 15 Sitzungen durch Ihre:n Hausärzt:in angeordnet werden.
Für Kriseninterventionen können Hausärzt:innen oder Fachärzt:innen eine Anordnung für 10 Sitzungen ausstellen. Auch in diesem Fall werden die Kosten gemäss gesetzlichen Vorgaben übernommen. Eine Verlängerung der Behandlung bis 30 Sitzungen ist über Ihre:n Hausärzt:in möglich.
Nach der 30. Sitzung, falls die Therapie fortgesetzt werden muss, benötigen wir eine fachpsychiatrische Fallbeurteilung.
Bitte sprechen Sie dafür Ihre Psychotherapeutin an.
Die Kosten für die Therapie richten sich nach den aktuellen Tarifen für psychologische Psychotherapie sowie nach Ihrer Versicherung. Bitte informieren Sie sich über Ihre Franchise und eine allfällige Meldepflicht der Behandlung.
Für Personen ohne Anordnung oder mit dem Wunsch nach diskreter, selbstfinanzierter Therapie bieten wir Privatzahler‑Sitzungen an. Die Kosten richten sich nach den in der Schweiz gesetzlich festgelegten Tarifen.
Kostenträger:
- Krankenkasse
- Krankenkasse mit Zusatzversicherung für Psychotherapie
- Selbstzahler:innen
- IV
- SUVA
Jede Psychotherapeutin führt eine eigene Praxis, stellt ihre Rechnung separat und haftet rechtlich unabhängig voneinander.
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